Digitalisierungsstrategie Pflege - Wo stehen wir heute?

Digitalisierungsstrategie des Gesetzgebers

Am 9. März 2023 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) seine Digitalisierungsstrategie für Gesundheit und Pflege vorgestellt. Als Ziel sollten z. B. bis zum Jahr 2025 80 % aller gesetzlich Versicherten in Deutschland über eine elektronische Patientenakte (ePA) verfügen, welche zusammen mit der Telematikinfrastruktur (TI) zur Gesundheitsplattform ausgebaut werden soll. Parallel dazu ist ein erklärtes Ziel des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) die Entlastung der Pflege und Sicherstellung der pflegerischen Versorgung mithilfe der Digitalisierung. Zentral für diesen Digitalisierungssprung sind die Telematikinfrastruktur (TI) und ihre Anwendungen.

Die Arbeitsgruppe für Telematikinfrastruktur des Berliner Kompetenzzentrums Pflege 4.0 veröffentlichte im Juni 2023 ihre Handlungsempfehlung "Telematikinfrastruktur (TI) für die Pflegepraxis". Im Präambel des Papiers heisst es, "die geplanten Maßnahmen gehen in die richtige Richtung und leiten wichtige Schritte ein" (vgl. Blaschke et al., 2023). Leerstellen, die zur effektiven Unterstützung einer tatsächlich vollumfänglichen und aktiven Nutzung der TI durch die Pflege gefüllt werden müssen, seien noch zu füllen. Dies zeigt sich auch im neuen Berliner Koalitionsvertrag, der vorsieht, Berlin zur digitalen Gesundheitsregion zu entwickeln. In diesem Zusammenhang wird die ePA zwar erwähnt, aber nicht explizit in den Kontext der Pflege gestellt. Die Arbeitsgruppe „Telematikinfrastruktur für die Pflegepraxis“, zusammengesetzt aus Experten/-innen aus dem Kontext der professionellen Pflege und dem Berliner Kompetenzzentrum Pflege 4.0 (LPD), zeigt in 15 gemeinsam Handlungsempfehlungen auf, wie der Mehrwert der TI für die Pflege sinnvoll gesteigert werden kann.

Welche Neuerungen bringt das am 1. Juli 2023 in Kraft getretene Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)?

Mit dem PUEG sollen die Möglichkeiten der Digitalisierung in der Langzeitpflege noch besser genutzt werden:

  • Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege

Beim Spitzenverband Bund der Pflegekassen wird ein Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege eingerichtet, das die Potentiale zur Verbesserung und Stärkung der pflegerischen Versorgung sowohl für die Betroffenen als auch die Pflegenden identifiziert und verbreitet.

  • Digitale Pflegeanwendungen

Es wird klargestellt, dass die Vergütungsbeträge für digitale Pflegeanwendungen, die zwischen dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen und den Herstellern vereinbart werden, für die Hersteller und gegenüber den Pflegebedürftigen bindend sind. Die Pflegekassen werden zudem verpflichtet, Pflegebedürftige über die von ihnen für ergänzende Unterstützungsleistungen und digitale Pflegeanwendungen selbst zu tragenden Kosten einschließlich der Mehrkosten nach § 40a Absatz 2 Satz 8 SGB XI vorab in schriftlicher oder elektronischer Form zu informieren.

  • Ausweitung und Verlängerung des Förderprogramms zur Digitalisierung in Pflegeeinrichtungen

Das Förderprogramm nach § 8 Absatz 8 SGB XI für digitale und technische Anschaffungen in Pflegeeinrichtungen wird bis 2030 verlängert. Die Anschaffungen können nun neben der Entlastung der Pflegekräfte auch zur Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Pflegebedürftigen sowie zur Stärkung ihrer Beteiligung dienen, wenn beispielsweise Bewohner/-innen einer stationären Pflegeeinrichtung ein Zugang zu Internet- oder WLAN-Anschluss ermöglicht wird (siehe: https://www.gkv-spitzenverband.de/pflegeversicherung/finanzierung_und_foerderung/finanzierungs__und_foerdervorhaben.jsp).

  • Anbindungspflicht für Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur (TI)

Die Anbindung an die sichere, digitale "Datenautobahn" für das Gesundheitswesen, die sog. Telematikinfrastruktur (TI), die bisher freiwillig ist, wird für Pflegeeinrichtungen ab dem 1. Juli 2025 verpflichtend. Die Finanzierung entstehender Kosten ist nach § 106b SGB XI bereits geregelt: Die Pflegeeinrichtungen erhalten von der Pflegeversicherung eine Erstattung der erforderlichen erstmaligen Ausstattungskosten und der laufenden Betriebskosten.

Konkrete Projektarbeit

Doch wie steht es um die Umsetzung in der Praxis? Die BKG hat eine Abfrage zum Umsetzungsstand der Digitalisierung in den Pflegeeinrichtungen der BKG erarbeitet. Zu den Ergebnissen

Hinweis Sommerpause

Im August wird der Newsletter eine Sommerpause einlegen und in gewohnter Form am 13. September 2023 wieder versendet werden. Wir wünschen Ihnen einen erholsamen Sommer!

Literatur:

Blaschke, S. et al. (2023): Telematikinfrastruktur für die Pflegepraxis. Handlungsempfehlungen: Potenziale nutzen - Praxisrelevanz sicher. In: Leben-Pflege-Digital - Kompetenzzentrum Pflege 4.0. Berlin: o. V. Online verfügbar unter: TI-Handlungsempfehlung.pdf (lebenpflegedigital.de) Zugriff: 03.07.2023

Bundesministerium für Gesundheit (BMG) (2023): Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG). Online verfügbar unter: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) (bundesgesundheitsministerium.de) Zugriff: 09.07.2023

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