Kliniken als Ausfallbürgen für unzureichende Bundespolitik

Sehr geehrte Damen und Herren,

die finanzielle Lage der Krankenkassen ist zugegebenermaßen desaströs. Bis zu 18,5 Milliarden Euro könnten bereits im nächsten Jahr fehlen, im Jahr 2030 sogar bis zu 40 Milliarden Euro! Da ist es zwingend, dass Politik alles Zumutbare unternimmt, diese Löcher zu stopfen. Sonst drohen schlimme Zustände in der Gesundheitsversorgung.

Doch das von der Koalition auf den Weg gebrachte „GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz“ wird wirkungslos verpuffen, denn es beseitigt die Ursachen nicht: Anstelle von echter Kostenreduktion für die Gesundheitsversorgung durch Abbau der gigantischen Bürokratie- und Vorhaltekosten, werden einfach Preise für die Leistungserbringung abgesenkt oder deren Vergütung mit entfesselten MD-Prüfungen ganz ausgesetzt. Dabei ist bereits heute mit der aktuellen Betriebskostenfinanzierung auch nicht annähernd eine Kostendeckung erreichbar.

Besonders schmerzhaft sind dabei die Gemeinheiten, die zu Lasten der Pflege vorgesehen sind: Zum Beispiel die mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz bereits beschlossene Ausgliederung verschiedener Tätigkeiten aus dem Pflegebudget. Mit dem neuen Spargesetz sollen sogar Tariflohnsteigerungen nicht mehr vollständig refinanziert werden! Eine krasse Unterfinanzierung Pflege ist damit bundesgesetzlich vorgegeben – ein ungeheuerlicher Vorgang!

Krankenhausträger werden bei staatlich induzierten und weiter steigenden Struktur-, Prozess- und Personalvorgaben mit den Preisabsenkungen in tiefrote Zahlen oder gar in die Insolvenz getrieben. Am Ende erodiert damit Krankenhausversorgung in Gänze. Es verbleibt mit den zu erwartenden Zufalls-Insolvenzen auch keine belastbare Grundlage, auf der man die neue Planung nach der Krankenhausreform aufsetzen könnte.

Krankenhäuser, Beschäftigte und krankenhausplanende Bundesländer sind die Leidtragenden verfehlter Gesundheitspolitik der Bundesregierung. Diese ist ja zum Gutteil selbst für das Finanzdesaster der Kassen verantwortlich und weigert sich beharrlich, etwa die Gesundheitskosten für die Bürgergeldempfänger in die Kassen einzuzahlen. Für dieses Verweigern sollen nun Kliniken und ihre Beschäftigten eintreten!? Es bleibt zu hoffen, dass die Proteste der Kliniken die Bundesländer dazu bringen, den Vermittlungsausschuss für das Spargesetz anzurufen.

Freundliche Grüße

Marc Schreiner

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