Muster Kooperationsverträge nach dem Pflegefachassistenzgesetz

Die neue Pflegefachassistenzausbildung startet in Berlin am 1. November 2022. Der Ausbildungsbeginn ist 4x jährlich möglich. Die generalistische Ausrichtung erfolgt durch vorgesehene Pflichteinsätze in den Versorgungsbereichen der stationären Akut- und Langzeitpflege sowie der ambulanten Pflege. Hierfür müssen analog der Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz Kooperationen der Pflegeschulen mit den Einrichtungsträgern der entsprechenden Versorgungsbereiche geschlossen werden. Als Grundlage für diese Kooperationen empfiehlt es sich, entsprechende Kooperationsverträge abzuschließen, die einen angemessenen Ausgleich der Interessen beider Seiten sicherstellen. Die BKG hat die von der DKG entwickelten Kooperationsverträge nach dem PflBG für die wichtigsten Kooperationsformen in der Pflegefachassistenzausbildung an das Pflegefachassistenzgesetz angepasst.Wir weisen darauf hin, dass es sich bei den Verträgen lediglich um Musterverträge handelt, d. h., der jeweilige Kooperationspartner entscheidet, welche Regelungen Bestandteil seines individuellen Kooperationsvertrages sein sollen und welche nicht.

Die Muster der Kooperationsverträge finden Sie hier:

Einzelvertrag zwischen Träger der praktischen Ausbildung und Pflegeschule mit Aufgabenübertragung
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Einzelvertrag zwischen Träger der praktischen Ausbildung und Pflegeschule ohne Aufgabenübertragung
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Kooperationsvertrag zwischen Pflegeschule und Einsatzstelle
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Kooperationsvertrag zwischen Träger der praktischen Ausbildung und Träger der Einsatzstelle
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Kooperationsvertrag zwischen zwei Trägern der praktischen Ausbildung
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Verbundvertrag mit der Möglichkeit der Übertragung von Aufgaben vom Träger der praktischen Ausbildung auf die Schule
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