Anwerbung ausländischer Fachkräfte für die Pflege – laufende Programme wie Triple Win für fairen und nachhaltigen Austausch mit Herkunftsländern

Anwerbung von ausländischen Pflegekräften

Als eine Maßnahme gegen den Fachkräftemangel im Gesundheitswesen dient die Anwerbung von ausländischen Pflegekräften. Obwohl die Akquise von Pflegekräften aus dem Herkunftsland mit großem Aufwand verbunden ist, stellt sie eine mittel- bis langfristige Lösung für den Fachkräftemangel dar. Allerdings gibt es zahlreiche Bedingungen und Voraussetzungen, die es zu beachten gilt. Die ausländischen Pflegekräfte müssen bei der Integration im Anwerbeland intensiv betreut und unterstützt werden. Gerade die Sprachbarrieren und der fehlende Wohnraum stellen große Hürden dar.

In dieser Newsletter-Ausgabe können Sie den Bericht der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) zum Projekt Triple Win nachlesen. Die Vivantes Forum für Senioren GmbH, die Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH und das Evangelische Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge stellen ihre Guten Beispiele zur Anwerbung ausländischer Pflegekräfte aus der Praxis vor. Darüber hinaus haben wir Interviews mit ausländischen Pflegekräften aus den Alexianer St. Hedwig Kliniken Berlin geführt. Ihre Erfahrungen und Wünsche werden in dieser Newsletter-Ausgabe vorgestellt.

Der nachfolgende Artikel gibt einen Überblick über die Möglichkeiten und Voraussetzungen einer Anwerbung sowie über die Anerkennungsverfahren von ausländischen Pflegekräften, insbesondere in Berlin. Welche Förderprogramme zur Anwerbung genutzt werden können, wird nachfolgend dargestellt.

Globaler Verhaltenskodex der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für die internationale Anwerbung von Gesundheitskräften

Der globale Verhaltenskodex zur internationalen Rekrutierung von Gesundheitspersonal (Englisch: WHO Global Code of Practice on the International Recruitment of Health Personnel) ist ein von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erarbeiteter Kodex zur besseren Steuerung der Migration von Gesundheitskräften. Im Jahr 2010 wurde der Kodex von allen damals 193 Mitgliedsstaaten der WHO angenommen. Der Kodex definiert die Grundsätze für die bilaterale und internationale Zusammenarbeit wie z. B. das Angebot von guten Arbeitsbedingungen für alle Gesundheitskräfte. Darüber hinaus sollen Maßnahmen für eine gute Aus- und Weiterbildung geschaffen und Strategien entwickelt werden, mit denen sich die Rekrutierung von Gesundheitspersonal im Ausland eindämmen lässt. Die Migration von Fachkräften soll sowohl den Herkunfts- als auch den Aufnahmeländern zugute kommen. Der Kodex ruft die Mitgliedstaaten insbesondere dazu auf, Kooperationen mit Herkunftsländern zu schließen, Vereinbarungen mit wichtigen Akteuren zu treffen, z. B. mit Vermittlern oder Gesundheitseinrichtungen, technische und finanzielle Unterstützung beim Ausbau der Gesundheitssysteme zu leisten, die Aus- und Weiterbildung von Gesundheitsfachkräften zu fördern, den WHO-Kodex in nationales Recht umzusetzen sowie Erkenntnisse über die Migration von Gesundheitsfachkräften zu sammeln und auszutauschen. Die WHO hat bereits im Jahr 2006 in 57 Staaten einen kritischen Mangel an Gesundheitspersonal festgestellt und empfohlen, aus diesen Ländern nicht aktiv zu rekrutieren und zu vermitteln, um die inländische Versorgungssicherheit nicht zu gefährden. Hierzu hat sie eine Liste veröffentlicht. Deutschland hat diese Empfehlung in geltendes Recht umgesetzt. Die Arbeitsvermittlung von Gesundheitspersonal für private Dienstleister ist aus diesen Staaten verboten. Es gibt lediglich die Möglichkeit einer privaten Arbeitsvermittlung, die an bestimmte Kriterien geknüpft ist. Die private Arbeitsvermittlung, bei der Arbeitgebende und Arbeitnehmende ihren Sitz in Deutschland haben, ist ohne besondere Genehmigung möglich. In § 296 SGB III sind besondere Anforderungen an den Vermittlungsvertrag geregelt. Die Bundesagentur für Arbeit kann unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitsvermittlungen durchführen.

 

Konzertierte Aktion Pflege

Ziel der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) ist, die Versorgungssicherheit in der Pflege sowie eine gute professionelle Pflege vorrangig durch Pflegefachpersonen aus dem Inland und der Europäischen Union zu gewährleisten. So ist es in den Vereinbarungen der Arbeitsgruppe 4 der Konzertierten Aktion Pflege festgehalten. Mit den Maßnahmen der KAP sollen der Arbeitsalltag und die Arbeitsbedingungen der beruflich Pflegenden unmittelbar und spürbar verbessert, Ausbildung und Umschulungen in den Pflegeberufen deutlich ausgeweitet und weitere, umfassende Maßnahmen zur Entlastung der Pflegefachpersonen sowie zur besseren Wertschätzung und Bezahlung umgesetzt werden. Ein darüberhinausgehender Bedarf soll durch Pflegefachpersonen aus Drittstaaten gedeckt werden. Zwischenzeitlich wurde der Zweite Bericht zum Stand der Umsetzung der Vereinbarungen der Arbeitsgruppen 1 bis 5 der KAP veröffentlicht. Die Arbeitsgruppe 4 beschäftigt sich mit der Gewinnung von Fachkräften aus Drittstaaten, da hier besondere Herausforderungen bestehen. Dabei geht es auch um die Gewinnung von Pflegefachpersonen aus der Europäischen Union. Die Gewinnung von Pflegefachpersonen aus dem Ausland ist angesichts des Fachkräftemangels eine zusätzliche Möglichkeit für Krankenhäuser, Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen, offene Stellen zur Sicherung der pflegerischen Versorgung zu besetzen. Die Konzertierte Aktion Pflege hat deshalb Maßnahmen entwickelt, die Rahmenbedingungen für die Gewinnung von Pflegefachpersonen aus dem Ausland so zu verbessern, dass Pflegeeinrichtungen, Rehabilitationseinrichtungen und Krankenhäuser bestmöglich dabei unterstützt werden, Pflegefachpersonen aus dem Ausland gewinnen zu können, um die Versorgung und eine gute professionelle Pflege zu sichern. Es muss gewährleistet sein, dass Pflegefachpersonen mit ausländischen Abschlüssen die berufsspezifischen Anforderungen an Berufsqualifikation und Berufsausübung in gleicher Weise wie inländische Fachkräfte erfüllen. Zudem sollen die Verfahren bei der Anerkennung von ausländischen Abschlüssen in den Bundesländern beschleunigt und die Transparenz verbessert werden.  Die Maßnahmen zur Sprachförderung im In- und Ausland werden ausgeweitet. Die durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz angepassten Rahmenbedingungen für die Gewinnung von Fachkräften aus Drittstaaten werden verstärkt genutzt, u. a. durch Anwerbeaktivitäten der Bundesagentur für Arbeit. Dies umfasst beispielsweise die Vereinbarung von Vermittlungsabsprachen zur Gewinnung von Pflegefachkräften mit Drittstaaten. Für den Bereich der Anwerbung außerhalb der Projekte der Bundesagentur für Arbeit werden z. B. die Visaverfahren nach § 81a Aufenthaltsgesetz sowie die Anerkennungsverfahren und Integrationsmaßnahmen unterstützt. Am 1. März 2020 trat das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) in Kraft, das zur Stärkung der qualifizierten Zuwanderung aus dem Ausland beitragen soll.

 

Programm „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat am 23. Juni 2021 die Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur ethisch hochwertigen Gewinnung von Pflegefachkräften in weit entfernten Drittstatten im Rahmen des Programms „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ veröffentlicht und am 1. Juli 2021 das neue Projekt gestartet. Arbeitgebende, die Pflegefachkräfte in bestimmten weit entfernten Herkunftsländern anwerben, können seit dem 1. Juli 2021 Zuschüsse zu den Anwerbekosten erhalten. Im Fokus der Förderung steht die Gewinnung von zusätzlichen Pflegefachkräften aus Drittstaaten. Die Ausweitung der Gewinnung zusätzlicher Pflegefachkräfte aus Drittstaaten ist angesichts des Fachkräftemangels eine zunehmende wichtige Möglichkeit für Gesundheitseinrichtungen, Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen, offene Stellen zur Sicherung der pflegerischen Versorgung zu besetzen. Durch spezifische Anforderungen gewährleistet das Programm eine qualitätsgesicherte Anwerbung von Personen mit Ausbildungs- und Herkunftsländern Philippinen, Mexiko, Brasilien, Kolumbien, Dominikanische Republik, Indien und Indonesien. Das sind Länder, die mindestens 3.500 Kilometer von den Außengrenzen der Bundesrepublik Deutschland entfernt liegen. Die Beschleunigung der Verfahren im In- und Ausland, also das Antragsverfahren auf Einreise, berufliche Anerkennung sowie Erteilung der Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, gehört zum Kern des Programms. Weiterer zentraler Bestandteil ist der Schutz der Pflegefachkräfte, ihre berufliche, fachliche und soziale Integration sowie Transparenz und Verlässlichkeit auch für die teilnehmenden Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen durch Anwendung eines Gütesiegels. Dabei werden insbesondere die Vorgaben des „Globalen Verhaltenskodex der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für die internationale Anwerbung von Gesundheitskräften“ beachtet. Zuwendungsfähig ist die Summe der tatsächlich entstandenen Personalbeschaffungskosten (z. B. für Bewerberauswahl, Sprachkurse im Ausland einschließlich Unterhaltszuschüssen, Anwerbungsmanagement, Anreisekosten, Kosten für Ausgleichsmaßnahmen und Sprachkurse im Inland, Kosten von Integration und Mentoring, Kosten für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft im Zusammenhang mit der Fachkräfteanwerbung sowie Kosten zum Erwerb des Gütesiegels „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“).

 

Die Deutsche Fachkräfteagentur für Gesundheits- und Pflegeberufe (DeFa) übernimmt die Antragstellung auf Einreise, Berufsanerkennung, Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für Pflegefachkräfte aus Mexiko und von den Philippinen für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sowie private Personalserviceagenturen. Darüber hinaus begleitet sie die Institutionen bis zur Erteilung des Bescheides durch die Behörden. Die DeFa stellt die Anträge im beschleunigten Fachkräfteverfahren nach § 81a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), welches durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz mit Wirkung zum 1. März 2020 eingeführt worden ist. Die DeFa schließt hierzu mit den zuständigen Stellen der Bundesländer Mustervereinbarungen ab. Damit unterstützt die DeFa die private Anwerbung durch Agenturen oder Einrichtungen, vermittelt aber selbst keine ausländischen Pflegefachkräfte. Die Antragsstellung bezieht sich auf Pflegekräfte aus den Philippinen, Mexiko und Brasilien.

Die Bearbeitungsfristen der Anträge richten sich im beschleunigten Verfahren nach § 81a AufenthG und stellen sich wie folgt dar:

  • Anerkennungsverfahren – zwei Monate,
  • Zustimmungsverfahren der Bundesagentur für Arbeit – eine Woche,
  • Visumverfahren – sechs Wochen.

 

Voraussetzungen für die Antragsstellung:

Sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen, kann die DeFa das beschleunigte Antragsverfahren einleiten. Darüber hinaus wird ein Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ beim Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) durch den Anwerbeverantwortlichen und Verpflichtung, diesen Rahmen verbindlich zu beachten (Informationen zum Gütesiegel: DKF), beantragt. Für Anträge seit dem 1. Oktober 2021 muss das Gütesiegel bereits bei Antragsstellung vorliegen. Aktuell werden 130 Anträge zum Gütesiegel berücksichtigt. Die DeFa übernimmt im Anschluss an die Einreichung der Anträge im beschleunigten Fachkräfteverfahren mit Auftrag und Vollmacht des Arbeitgebenden die Stellung des Erstantrags auf Förderung beim Projektträger FZ Jülich einschließlich der Aufbereitung der Antragsunterlagen für den Förderzuschuss. Antragsberechtigt sind Arbeitgebende als Träger von Einrichtungen, die einen Beitrag zur medizinischen oder pflegerischen Versorgung erbringen. Darunter fallen alle Einrichtungen mit einem Versorgungsvertrag nach dem Fünften oder Elften Sozialgesetzbuch (SGB). Im Rahmen des Förderprogramms wurden 1.500 Plätze seit dem 1. Juli 2021 zur Verfügung gestellt. Derzeit verhandelt das BMG eine Aufstockung auf 4.500 Plätze. Es wurde eine Warteliste erstellt, weil eine starke Nachfrage nach dem Programm besteht. Aufgrund der Corona-Pandemie konnten z. T. nicht alle Unterlagen (z. B. Geburtsurkunden) aus den Herkunftsländern dem Antrag eingereicht werden, sodass das Antragsverfahren stockt. Eine Zurückstellung über die DeFa ist möglich, wenn nicht alle Unterlagen vorliegen. Andere Träger würden entsprechend der Warteliste vorrücken.

Mit einer Anerkennung des Berufsabschlusses im Ausland (entsprechend des sog. Referenzberufes: Pflegefachmann / Pflegefachfrau oder Gesundheits- und Krankenpfleger / Gesundheits- und Krankenpflegerin) können Pflegefachkräfte aus dem Ausland auch in Deutschland arbeiten. Neben der Ausübung der Tätigkeit sind noch landesrechtliche Bestimmungen erforderlich. Zudem ist i. d. R. die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich.

Für die Berufszulassung wird bundesweit ein Sprachzertifikat auf dem Niveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) benötigt. Die Einreise und der Eintritt in die jeweilige Anpassungsmaßnahme können derzeit bereits mit Niveau B1 GER erfolgen, so dass die Schulung und Prüfung für das Niveau B2 (GER) auch in Deutschland erfolgen kann. Akzeptiert werden Sprachzertifikate, die den ALTE-Standard erfüllen (z. B. Goethe-Zertifikat, TELC, ÖSD, usw.).

Für Pflegekräfte aus den Philippinen, Mexiko und Brasilien ist das abgeschlossene Studium mit dem Abschluss zum Bachelor of Nursing oder einem vergleichbaren vierjährigen Lizentiats-Abschluss in Verbindung mit der nationalen Berufserlaubnis Grundlage der Anerkennung in Deutschland. In der Regel kann dieser Abschluss jedoch nicht direkt als eine deutsche Ausbildung gleichwertig anerkannt werden; d. h. die Pflegefachkraft muss eine Ausgleichsmaßnahme absolvieren, um in Deutschland als Pflegefachkraft arbeiten zu dürfen. In bestimmten Fällen ist auch eine dreijährige Berufsfachschulausbildung anerkennungsfähig.

Förderzuschuss:

Der Zuschuss beträgt pro angeworbener Pflegefachkraft bis zu 6.000 Euro, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Aufwendungen für die Anwerbung, deren Höhe nachzuweisen ist. Je antragstellendem Träger ist die Zuwendung auf die Anwerbung von höchstens 40 Pflegefachkräften begrenzt. Der Zuschuss kann in folgenden Teilbeträgen angefordert werden:  

·        3.000 Euro je Pflegefachkraft bei Erfüllung der Zuwendungsvoraussetzungen entsprechend Nummer 4.1 bis 4.3 der Förderrichtlinie. Bei Nichteinreise der Pflegefachkraft innerhalb des Gültigkeitszeitraums des Visums sind 2.000 Euro zurückzuzahlen.

·        zusätzlich 1.500 Euro bei Einreise der Pflegefachkraft nach Deutschland.

·        zusätzlich 1.500 Euro bei der Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung sowie der Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis als Pflegefachkraft.

 

Ergänzende Hinweise finden Sie unter:

BMG-Programm - https://www.defa-agentur.de/de/bmg-forderprogramm/

FAQ - Faire Anwerbung Pflege Deutschland - https://www.defa-agentur.de/media/ppud30d5/faq-faire-anwerbung-pflege-deutschland.pdf

DEFA Ablauf Programm - https://www.defa-agentur.de/de/bmg-forderprogramm/

 

Refinanzierung von Anwerbekosten über die Entgeltvereinbarungen mit Krankenhäusern und Vergütungsvereinbarungen mit Pflegeeinrichtungen nach SGB XI

Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit einer Refinanzierung von Anwerbekosten über die Entgeltvereinbarungen mit Krankenhäusern und Vergütungsvereinbarungen mit Pflegeeinrichtungen nach SGB XI. Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 16. August 2021 erläuternde Hinweise zur Berücksichtigung von Kosten für Vermittlung und Gewinnung von Pflegepersonal im Ausland in den Entgeltvereinbarungen mit Krankenhäusern und Vergütungsvereinbarungen von nach SGB XI zugelassenen Pflegeeinrichtungen veröffentlicht. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen können in diesem Rahmen ihre Kosten für Vermittlung und Gewinnung von Pflegepersonal im Ausland durch Entgelte finanzieren, auch wenn sie keine Förderung entsprechend der Richtlinie des Bundesministeriums für Gesundheit zur Förderung von Vorhaben zur ethisch hochwertigen Gewinnung von Pflegefachkräften in weit entfernten Drittstaaten im Rahmen des Programms „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ vom 23. Juni 2021 erhalten.

Weitere Kosten für die Gewinnung von Pflegepersonal im Ausland können insbesondere Kosten für Bewerberauswahl, Anwerbungsmanagement, Kosten für Integration und Mentoring und Kosten für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft im Zusammenhang mit der Fachkräfteanwerbung sowie Kosten zum Erwerb des Gütesiegels aufgrund von Vorschriften des Gesetzes zur Sicherung der Qualität der Gewinnung von Pflegekräften aus dem Ausland sein.

 

Projekt Triple Win

Das Programm Triple Win ist ein Projekt der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) zur Gewinnung von Pflegefachkräften aus Drittstaaten für die deutsche Gesundheits- und Pflegebranche. Im Vordergrund steht dabei die Begleitung von Pflegekräften und Arbeitgebenden während des gesamten Migrationsprozesses, von der Visumsbeantragung im Herkunftsland bis hin zur Integrationsbegleitung in Deutschland. Triple Win steht Arbeitgebenden in Deutschland bei der Auswahl, Anerkennung und Integration zur Seite. Die Einrichtungen profitieren davon und können offene Stellen mit gut qualifiziertem Personal besetzen. Dabei werden zwei Ansätze verfolgt, um den Ausgangsvoraussetzungen in den jeweiligen Herkunftsländern und den Anforderungen deutscher Arbeitgebender optimal gerecht zu werden:

  • aus Bosnien-Herzegowina, von den Philippinen und aus Tunesien werden bereits ausgebildete Pflegefachkräfte vermittelt, die in Deutschland eine Anerkennungsqualifizierung durchlaufen,
  • aus Vietnam werden junge Menschen mit Vorerfahrungen in der Pflege für eine dreijährige generalistische Pflegeausbildung und spätere Weiterbeschäftigung gewonnen.

 

Anerkennung ausländischer Gesundheitsfachberufe innerhalb der Europäischen Union

Die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie gewährleistet die Freizügigkeit von Arbeitnehmer/-innen sowie die Niederlassungsfreiheit und Dienstleistungsfreiheit in der Europäischen Union (EU). Wenn Staatsangehörige aus der EU sich dauerhaft in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten und einen reglementierten Beruf ausüben wollen, können sie die Niederlassungsfreiheit in Anspruch nehmen. Voraussetzung dafür ist die Anerkennung der Berufsqualifikation. Die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie definiert Vorschriften für die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen für reglementierte Berufe. Wichtige Elemente dabei sind die automatische Anerkennung und der 2013 eingeführte Europäische Berufsausweis (EBA).

Die automatische Anerkennung gilt ebenfalls für Pflegefachkräfte. In diesem Beruf gibt es in der Europäischen Union einheitliche Ausbildungsstandards. Der EBA ist ein elektronisches Verfahren, mit dem man die Qualifikation in einem reglementierten Beruf in einem anderen EU-Land anerkennen lassen kann (Europäischer Berufsausweis (anerkennung-in-deutschland.de). Zur Beantragung eines EBA wird ein EU Login-Konto benötigt (Der Europäische Berufsausweis (EBA): Anerkennung Ihrer Qualifikationen im Ausland - Your Europe (europa.eu)). Nach der Authentifizierung kann ein EBA-Profil angelegt und ein Antrag erstellt werden (epc_user_guide_professionals_de.pdf(europa.eu)). Nach dem Hochladen der notwendigen Dokumente kann der Antrag direkt an die zuständige Behörde des Herkunftslandes gesendet werden. Wenn die für den Antrag zuständigen Behörden im Aufnahmeland innerhalb der vorgegebenen Frist keine endgültige Entscheidung treffen, werden die Qualifikationen stillschweigend anerkannt, so dass die Pflegekräfte anhand des Online-Kontos ein EBA-Zertifikat erstellen können.

Wenn Staatsangehörige aus der EU nur gelegentlich und vorübergehend in einem anderen Mitgliedstaat in einem reglementierten Beruf arbeiten wollen, können sie die Dienstleistungsfreiheit in Anspruch nehmen. Dafür ist in der Regel keine Anerkennung der Berufsqualifikation notwendig. Allerdings muss die Tätigkeit bei vielen Berufen, vor allem im Gesundheitsbereich, vorher bei der zuständigen Stelle gemeldet werden. In Berlin ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) für die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Pflegekräfte zuständig.

Alle Länder der EU haben eine Informationsstelle, die im Sinne der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie Auskunft über Bildungsabschlüsse und berufliche Berechtigungen im eigenen Staat gibt. In Deutschland übernimmt diese Aufgabe die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen.

 

Anerkennungsverfahren ausländischer Gesundheitsfachberufe in Berlin

Sofern eine Person ihre Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf in einem sogenannten Drittstaat absolviert hat, benötigt diese für die zukünftige Berufsausübung in Berlin eine staatliche Erlaubnis, die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung. Diese Erlaubnis berechtigt zur unbefristeten selbstständigen Berufsausübung in der Bundesrepublik Deutschland.

Der zweiseitige Antrag auf diese Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung ist gebührenpflichtig. Die Kosten betragen ca. 165 Euro. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) hat eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen erstellt. Darunter fallen:

  • Einstellungszusage über einen Arbeitsplatz im Land Berlin oder aktueller Melderegisterauszug über den Hauptwohnsitz oder Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts im Land Berlin oder Bewerbungen auf offene Stellen im Land Berlin, Einladungen zu Vorstellungsgesprächen etc.
  • Tabellarischer und chronologischer Lebenslauf
  • Identitätsnachweis
  • Geburtsurkunde
  • Amtliches Führungszeugnis der Belegart O
  • Führungszeugnis/Straffreiheitsbescheinigung
  • Leumundszeugnis/Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Ärztliche Bescheinigung (Muster auf Internetseite des LAGeSo)
  • Nachweise über die abgeschlossene Ausbildung:

Innerhalb der EU: für Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen und Hebammen: Ausbildungsnachweise nach der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie, die zur uneingeschränkten Berufsausübung im Ausbildungsland oder ggf. Heimatland berechtigen; zusätzlich Konformitätsbescheinigung, wenn

a) der Ausbildungsnachweis nach dem für die Anerkennung maßgeblichen Datum ausgestellt wurde und nur vorläufige und noch nicht die endgültigen Ausbildungsnachweise vorliegen oder die Berufsbezeichnung von der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie abweicht oder vor dem für die Anerkennung maßgeblichen Datum ausgestellt wurde

b) die Erfüllung der Mindestanforderungen bestätigt wird

c) eine dreijährige ununterbrochen tatsächlich und rechtmäßig ausgeübte Berufstätigkeit in den letzten fünf Jahren vor Ausfertigung der Bescheinigung bestätigt wird

 

Drittstaaten: (Fächer- und Stundenübersicht mit theoretischen und praktischen Unterrichtsstunden und Prüfungsinhalten; Nachweise über absolvierte Praktika mit Angaben zur Dauer und zu den Einsatzbereichen; Nachweise über die bisherigen Berufserfahrungen und Fortbildungen

  • Nachweise über Deutschkenntnisse - Stufe B 2 (Zertifikat vom Goetheinstitut, Telc oder TestDaf; nicht älter als 3 Jahre)

Die Unterlagen sind als amtlich beglaubigte Kopien per Post einzureichen. Der Antrag, die Checkliste und das Muster für die ärztliche Bescheinigung sind auf der Internetseite des LAGeSo (Anerkennung ausländischer Gesundheitsfachberufe außerhalb der Europäischen Union (Drittstaat) - Berlin.de) in den Sprachen Deutsch, Englisch, Türkisch, Spanisch, Französisch und Russisch verfügbar.

Wenn sich die Ausbildung wesentlich von der entsprechenden Berufsausbildung in der Bundesrepublik Deutschland unterscheidet und diese Unterschiede nicht durch einschlägige langjährige Berufserfahrung auszugleichen sind, muss eine Kenntnisprüfung abgelegt oder an einem Anpassungslehrgang (z. B. Praxisstunden in Deutschland) teilgenommen werden.

Die Bundesrepublik Deutschland hat hierfür eine eigene Internetseite (Fachkräfte(anerkennung-in-deutschland.de)) eingerichtet, auf der das Anerkennungsverfahren für jeden Beruf in Deutschland beschrieben wird und Beratungsstellen sowie Erfahrungsberichte zur Verfügung gestellt werden. Die Internetseite steht in 11 Sprachen, sowie Gebärdensprache und leichter Sprache zur Verfügung.

 

Förderprogramm "IQ Netzwerk – Integration durch Qualifizierung"

Das Förderprogramm „Integration durchQualifizierung (IQ)“ – Unterstützung bei der Anerkennung von beruflichen Qualifikationen wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Es gibt insgesamt 16 Netzwerke, in jedem Bundesland eins. Das Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung (IQ)" arbeitet seit 2005 an der Zielsetzung, die Arbeitsmarktchancen für Menschen mit Migrationshintergrund zu verbessern. Ziel ist, im Ausland erlangte Berufsabschlüsse und im Ausland gelernte Pflegekräfte in Deutschland anzuerkennen und schnell in die Beschäftigung einzuführen.

Das in allen 16 Bundesländern mit rund 400 Teilprojekten aktive Förderprogramm IQ hat sich in den vergangenen Jahren als wichtige Adresse für Eingewanderte und Geflüchtete erwiesen, die eine Arbeitsmarktintegration anstreben. Es wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Bundesagentur für Arbeit (BA).

Das IQ Netzwerk Berlin bietet Beratung an zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen und Berufsqualifikationen, zu Anpassungs- und Nachqualifizierungen, zu sozial- und arbeitsrechtlichen Fragen. Das IQ Netzwerk Berlin bietet Qualifizierungen an, um die volle Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen zu ermöglichen. Die für eine volle Gleichwertigkeit in reglementierten Berufen notwendigen Qualifikationen können durch Qualifizierungsmaßnahmen ausgeglichen werden. Zudem werden für Akademiker/-innen aus nicht reglementierten Berufen Brückenmaßnahmen für eine der Qualifikation entsprechenden Beschäftigung angeboten. Das IQ Netzwerk Berlin berät zu interkulturellen Öffnungsprozessen und Diversity Management und begleitet, Berliner Arbeitsagenturen und Jobcenter, kleine und mittelständische Unternehmen. Des Weiteren berät das IQ Netzwerk Berlin kleine und mittelständische Unternehmen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz, bei der Personalgewinnung und -sicherung und bei der Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen.

 

Sprachförderung für ausländische Fachkräfte

Mit den vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales finanzierten Berufssprachkursen steht im Inland für zuwandernde Pflegefachkräfte ein bundesweit etabliertes und quantitativ ausreichendes Sprachförderangebot des Bundes zur Verfügung. Für seine Finanzierung stellt das BMAS in diesem Jahr 355 Mio. Euro bereit. Mit dem Inkrafttreten des Fachkräfte­einwanderungsgesetzes wurde die berufsbezogene Deutschsprachförderung auch für Personen aus Drittstaa­ten geöffnet, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt nicht in der Bundesrepublik Deutschland liegt. Dies betrifft insbesondere Personen, die noch in Drittstaaten wohnen, aber in Deutschland eine Pflegeausbildung beginnen möchten und hierzu in Deutschland einen Berufssprachkurs aufnehmen wollen.

 

Gesamtprogramm Sprache (GPS)

Das Erlernen der deutschen Sprache ist für die meisten Zugewanderten in Deutschland der erste Schritt und die wichtigste Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration in die Gesellschaft und am Arbeitsplatz. Die Bundesregierung unterstützt dieses Vorhaben mit dem Gesamtprogramm Sprache und bietet eine ausgebaute und ausdifferenzierte Sprachförderung für Menschen aus Drittstaaten und der EU sowie für Migrant/-innen, die bereits länger in Deutschland leben, an. Auch Deutsche mit einem Migrationshintergrund, die einen Sprachförderbedarf haben, steht dieses Angebot zu.  

Das Gesamtprogramm Sprache besteht aus einem modularen Angebot für verschiedene Zielgruppen mit dem Basisangebot der bereits 2005 eingeführten Integrationskurse und den darauf aufbauenden Kursen der berufsbezogenen Deutschsprachförderung, die Mitte 2016 in den Strukturen der Regelförderung etabliert wurden. Für die Integrationskurse ist das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und für die berufsbezogene Deutschsprachförderung das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zuständig. Beide Sprachförderangebote werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) administriert.

Broschüre „Das kultursensible Krankenhaus“

Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration hat Ansätze zur interkulturellen Öffnung im Krankenhaus veröffentlicht. Die Publikation „Das kultursensible Krankenhaus“ stellt Konzepte und Praxisbeispiele vor, die dazu beitragen können, den Arbeitsalltag im Krankenhaus besser auf Patient/-innen sowie Beschäftigte mit Einwanderungsgeschichte einzustellen. Sie zeigt, wie ein kultursensibler Krankenhausalltag am besten gelingen kann. Dabei geht es um die Kommunikation im Arzt-Patienten-Verhältnis bis hin zur Integration ausländischer Fachkräfte und die Unterstützung von Patient/-innen. Qualitätsmanagement im Krankenhaus wird ebenfalls aufgegriffen. Praktiker/-innen stellen gelungene Beispiele aus ganz Deutschland vor.

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