Operieren in der Schwangerschaft – mit guter Vorbereitung gegen das frühzeitige Beschäftigungsverbot

Operieren in der Schwangerschaft: Ein Tabu? Helios-Ärztin Dr. Maya Niethard beweist das Gegenteil    

Um Mutter und Kind zu schützen, gelten für schwangere Frauen an ihren Arbeitsplätzen stets strikte Sicherheitsvorkehrungen. Insbesondere schwangeren Ärztinnen wird oftmals sehr früh ein Beschäftigungsverbot auferlegt. Mit ihrer Initiative „Operieren in der Schwangerschaft“ setzen sich Helios-Ärztin Dr. Maya Niethard und ihre Kolleginnen für eine zeitgemäße Auslegung des Mutterschutzgesetzes ein.

Schwangerschaft als Karrierehindernis? Nicht für Maya Niethard

Berufstätige Frauen werden zu Beginn ihrer Schwangerschaft oftmals vor eine schwerwiegende Entscheidung gestellt: Geben Sie ihre Schwangerschaft frühzeitig bekannt oder versuchen Sie, diese so lang wie möglich vor Kollegen und Vorgesetzten zu verheimlichen? Schließlich gelten Schwangerschaften in vielen Berufsfeldern noch immer als echte Karrierebremse. Die Tatsache, dass ihre Schwangerschaft sie als operativ tätige Chirurgin ausbremsen sollte, wollte Dr. Maya Niethard, leitende Oberärztin in der Klinik für Tumororthopädie im Helios Klinikum Berlin-Buch, jedoch schlichtweg nicht akzeptieren. Als ihr nach der durch sie erfolgten frühzeitigen Bekanntgabe ihrer eigenen Schwangerschaft im Jahr 2013 ein Beschäftigungsverbot nahegelegt wurde, begann sie, sich zu informieren: „Ich habe mich dann, so wie wir Mediziner es gelernt haben, wissenschaftlich mit dem Thema auseinandergesetzt und die aktuelle Literatur und Bestimmungen zusammengetragen. Die individuelle Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes ist schon immer im Mutterschutzgesetz verankert, oft wird der Arbeitsplatz Operationssaal jedoch pauschal ausgeschlossen. Allerdings unterscheidet sich der Arbeitsplatz einer Augenärztin doch erheblich von dem einer Unfallchirurgin.“

Zwar wird ein möglicher Kontakt mit Blut oder die Bedienung von stechenden und schneidenden Instrumenten oft als absolutes Tabu gesehen, dennoch gebe es immer Möglichkeiten, den Arbeitsplatz Operationssaal auch für schwangere Frauen sicher zu gestalten. Maya Niethard erklärt: „Es braucht bestimmte Voraussetzungen, um den Operationssaal als Arbeitsplatz für schwangere Frauen nicht kategorisch auszuschließen.“ Zu diesen Voraussetzungen, zählt sie auf, gehörten das Tragen eines Schutzvisiers sowie doppelter Handschuhe. Zudem müssten die Patienten vor einer elektiven Operation auf Erreger wie Hepatitis C und HIV, gegen die man nicht impfen könne, getestet werden. Nur bei einem negativen Ergebnis dürften schwangere Ärztinnen anschließend die Operation durchführen. Ihr Einsatz zeigte Wirkung: „Ich habe damals erreicht, dass mein Arbeitsplatz sicher gestaltet wurde und ich weiter operieren konnte, bis es im sechsten Monat meiner Schwangerschaft schließlich Gründe gab, in das Beschäftigungsverbot zu gehen.“

Einsatz, der sich lohnt: Die individuelle Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes im Fokus  

Um es schwangeren Kolleginnen ebenfalls zu ermöglichen, ein Beschäftigungsverbot für den Operationssaal wenn möglich zu vermeiden, brachte Maya Niethard gemeinsam mit dem Perspektivforum Junge Chirurgie im Jahr 2015 die Initiative „Operieren in der  Schwangerschaft“ (OPidS) der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) auf den Weg. Im Mittelpunkt ihres Engagements steht seither die zeitgemäße Auslegung des Mutterschutzgesetzes und die individuelle Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes. „Wir wissen alle, dass die Medizin weiblich wird. Wir haben mittlerweile unter den Studienanfängern 60 - 70 % Frauen“, betont die Chirurgin, „Somit ist es klar, dass immer mehr Frauen auch im Operationssaal stehen. Dementsprechend muss sich damit beschäftigt werden, was passiert, wenn diese Frauen schwanger werden.“ Die Antwort auf ihre Frage erhielten Dr. Niethard und ihre Kolleginnen  schließlich im Jahr 2018. „Geltend ab dem 1. Januar 2018 folgte dann die Änderung des Mutterschutzgesetzes“, erinnert sie sich. „Die individuelle Beurteilung des Arbeitsplatzes war zwar auch schon vorher im Gesetz verankert, ist aber mittlerweile viel stärker in den Fokus gerückt und der Begriff der unverantwortbaren Gefährdung wurde neu eingeführt.“

Um den oftmals feinen Unterschied zwischen einer verantwortbaren und einer unverantwortbaren Gefährdung zu definieren, legt das Gesetz zudem fest, dass im Ausschuss Mutterschutz entsprechende Experten zur individuellen Beurteilung hinzugerufen werden müssen. Eine Aufgabe, der sich Maya Niethard mittlerweile auch auf bundespolitischer Ebene im Familienministerium widmet: „Gemeinsam mit Kolleg/-innen wurde ich in den Expertenausschuss im Arbeitskreis Gesundheitswesen berufen“, erklärt sie, „Unser Ziel ist es, eine klare Handlungsempfehlung für die individuelle Beurteilung des Arbeitsplatzes Operationssaal anhand von realen Beispielfällen auszuformulieren.“ Dabei ginge es vor allem um die Frage, wie das Mutterschutzgesetz interpretiert werden muss, um Verantwortungen und Haftungsfragen unmissverständlich zu klären. Ärztinnen sollen somit ermutigt werden, ihre Schwangerschaft frühzeitig bekanntzugeben und gemeinsam mit ihren Vorgesetzten eine individuelle Vereinbarung zu treffen. Schließlich sollte eine Schwangerschaft nicht nur für die werdende Mutter ein Grund zur Freude sein, findet Dr.  Niethard: „Wenn man sich als Arbeitgeber mit seiner Arbeitnehmerin gemeinsam über ihre Schwangerschaft freuen kann, hat man garantiert eine motivierte Mitarbeiterin, die im Anschluss auch gerne wiederkommt.“

Dr. Maya Niethard, leitende Oberärztin in der Klinik für Tumororthopädie im Helios Klinikum Berlin-Buch

Kontakt:

Julia Talman, Marketing Managerin, julia.talman@helios-gesundheit.de

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