Wo soll das hinführen?

Sehr geehrte Damen und Herren,

mittlerweile ist ein so genannter Referentenentwurf für das KHVVG –Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz bekannt geworden. Offiziell kennen ihn die Bundesländer noch nicht – höchstens aus der Presse. Wahrscheinlich hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ihn den Ländern deshalb nicht offiziell zugeleitet, weil das Gesetz zur Neuregelung der Krankenhausplanung nach seiner Auffassung ja ein Gesetz sein soll, welches von der Zustimmung der für die Krankenhausplanung zuständigen Bundesländer nicht abhängt. Eine Fehleinschätzung, auf die die Bundesländer den Minister noch hinweisen werden!

Und so richtig sicher über das Maß der notwendigen Beteiligung scheint sich auch der Minister nicht zu sein. Immerhin hat er den Referentenentwurf wenigsten seinen SPD-Kolleginnen und Kollegen in den Ländern zugespielt. Das verwundert die einen und ärgert die anderen. Mindestens zeugt es von konfrontativem Stil. Das Gesetzgebungsverfahren, welches der Minister zwingend im guten Benehmen mit den Bundesländern wird abstimmen müssen, könnte so ungünstiger kaum beginnen.

Auch inhaltlich hat der Minister die von den Ländern benannten sieben Kritikpunkte am zweiten Arbeitsentwurf nicht berücksichtigt. Bis auf redaktionelle Anpassungen bleiben die von allen Ländern gemeinsam vorgetragenen Änderungsbedarfe im Referentenentwurf unberücksichtigt. Ebenso wie die zahlreichen Kritikpunkte, die dem Minister mittlerweile von Akteuren der gesamten Gesundheitsversorgung entgegenbranden. Vertreter der zentralen Verbände der Leistungserbringer sowie Kostenträger haben in der Verbändeanhörung sowie in einer gemeinsamen Pressekonferenz kaum ein gutes Haar an dem Reformvorschlag gelassen. Unter die Enttäuschung über den teilweise unbrauchbaren inhaltlichen Reformvorschlag mischt sich Resignation: konstruktive Mitwirkung durch die Expertenverbände ist vom Minister nicht erwünscht.

So wundert es fast schon nicht mehr, dass der Reformvorschlag wohl auch innerhalb des Bundeskabinetts scharf kritisiert wird. So heißt es, der Finanzminister würde den Weg zur Kabinettsbefassung blockieren, wohl weil die Kostenfolgen des Reformvorschlags nicht belastbar abzuschätzen sind.

Mit diesem prozessualen und inhaltlichen Gegenwind aus allen Richtungen droht nun ein Debakel: Das Zeitfenster für eine gründliche und der Komplexität und Bedeutung der Krankenhausreform angemessene Debatte im Deutschen Bundestag schließt sich schnell. Damit wächst das Risiko, dass eine hochkomplexe und in ihren Folgen nicht abschätzbare Reform (die mehrfach versprochene Folgenabschätzung wird der Minister nun doch nicht mehr liefern) im Staatsstreich-Tempo durchgepeitscht werden muss. Gelingt es nicht, die notwendigen Entscheidungen zwischen Ländern und Bundestag bis zur Sommerpause abzustimmen, könnte die Reform gar ganz scheitern.

Freundliche Grüße

Marc Schreiner

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