Die Krankenhausreform kann kommen - aber nicht so!

Die Krankenhausreform kann kommen – aber nicht so!

Sehr geehrte Damen und Herren,

jetzt ist es raus! Eine Auswertungsanalyse durch unabhängige Institute unter Beteiligung eines Mitglieds der Regierungskommission hat gezeigt: Das vom Bundesgesundheitsminister Anfang Dezember 2022 vorgestellte Konzept für eine radikale Krankenhausreform gefährdet die Versorgung in Berlin! Würde dieses Konzept so umgesetzt, müssten sich die bald vier Millionen Einwohner der wachsenden Stadt auf lange Wartezeiten einstellen oder Versorgung würde gar nicht mehr erreichbar sein. Nur sieben (!) Krankenhäuser anstelle der aktuell rund 60 Standorte würden verbleiben, eine Reduzierung der Betten von gegenwärtig rund 22.500 Betten auf dann noch rund 7.000 Betten wäre die Folge.

Das Konzept des Ministers Lauterbach und der Mitglieder der Regierungskommission würde dazu führen, dass viele Patientinnen und Patienten versuchen müssten, ihre Versorgungsbedarfe in einem der wenigen verbleibenden Krankenhäuser zu decken. In Bereichen wie Urologie, interventionelle Kardiologie, Neurologie oder Geburtshilfe wären teils weit über die Hälfte der Hilfesuchenden davon betroffen. Mit den nach dem Konzept erforderlichen Schließungen wären erhebliche Kollateralschäden, beispielsweise für die mit der Reform eigentlich gar nicht befasste Psychiatrie zu besorgen. Auch Aus- und Weiterbildung wäre in den verbleibenden Strukturen nur schwer in ausreichendem Maße denkbar.

Es ist gut, dass die Auswirkungsanalyse das so deutlich herausgearbeitet hat. Eigentlich wäre das der Job des Bundesgesundheitsministers gewesen. Daher ist folgerichtig, dass die Landesgesundheitsminister, auch die Berliner Gesundheitssenatorin Gote, sich deutlich gegen die Kahlschlag-Ambitionen des Bundesministers und einiger Wissenschaftler wenden. Sie tun dies im Schulterschluss mit den Krankenhausverbänden.

Klar ist aber auch: Ein einfaches „Weiter so“ kann es auch nicht geben. Die Kliniken haben daher diese Woche ein eigenes Konzept vorgestellt. Es greift Elemente wie die Zuweisung von Leistungsgruppen oder zur Vorhaltefinanzierung aus dem Regierungskonzept auf. Auch damit kann es zu Schließungen von Standorten oder zur Umwandlung von Kliniken in MPVZ – Medizinisch-Pflegerische Versorgungszentren kommen. Die Krankenhausverbände machen aber deutlich, dass am Ende die Bundesländer die Letztentscheidung haben müssen. Deutlich wird auch: Der ins Haus stehende Strukturwandel kostet enorme Investitionen. Diese Kosten sowie die erforderlichen Mittel für die Sicherstellung der Versorgung während eines möglichen Umstrukturierungsprozesses müssen von Bund, Ländern und Krankenkassen zwingend zur Verfügung gestellt werden.

Die Debatten intensivieren sich jetzt. Die Berliner Krankenhausgesellschaft hat eine enge und regelmäßige Zusammenarbeit mit der Gesundheitssenatsverwaltung fest vereinbart. Am Ende des Prozesses wird es Systemveränderungen geben. Diese müssen aber zum Wohle des Patienten, zur Sicherung der Versorgungsstrukturen und des Fachkräftebedarfs ausgerichtet sein. Dafür werden wir uns intensiv einsetzen.

Freundliche Grüße

Marc Schreiner

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