Welche Bedeutung hat die Weiterentwicklung von Pflegekräften?

Der #PflegeJetztBerlin April-Newsletter widmet sich dem Thema „Karrierewege in der Pflege“. Die Anforderungen an den Pflegeberuf werden immer komplexer, differenzierter und professionalisierter. Mit der Einführung des Pflegeberufegesetzes rückte die ganzheitliche Pflege und die Gestaltung eines Pflegeprozesses, der nicht nur körperliche und tätigkeitsbezogene Aspekte berücksichtigt, mehr in den Vordergrund. Pflegekräfte müssen sich darüber hinaus sich ständig wandelnden technologischen und gesetzlichen und Entwicklungen anpassen. Ebenso müssen Führungskräfte und das Pflegemanagement im Zuge der Personalgewinnung und -bindung immer einen Schritt voraus sein.

Viele Pflegekräfte wünschen sich attraktive Entwicklungsmöglichkeiten in ihrem Beruf. Das berichteten sogar die jungen Auszubildenden am #PflegeJetztBerlin Ausbildungsbotschafter-Schulungstag. Sie zeigen einen hohen Enthusiasmus für ihren Beruf und planen berufliche Weiterentwicklung in ihren Vorstellungen bereits mit ein. Aber auch für erfahrene Pflegekräfte ermöglichen unsere Mitgliedseinrichtungen vielfältige Karrierewege in verschiedenen Bereichen der Pflege sowie sich über Fort- und Weiterbildungsangebote fachlich weiterzuentwickeln. Welche das sind, lesen Sie in den „Gute Beispiele – Gute Pflege“ des Monats.

In diesem Zusammenhang werfen wir einen Blick auf die Gesetzesentwicklung zum Pflegekompetenzgesetz:

Pflegekompetenzgesetz - Aktuelle Entwicklungen

  1. Fachgespräch am 19.12.2023

Der Bundesgesundheitsminister Prof. Lauterbach hat im Rahmen eines Fachgespräches am 19.12.2023, an dem auch die DKG beteiligt war, ein vorläufiges Eckpunktepapier für ein Pflegekompetenzgesetz vorgestellt und veröffentlicht.

Das BMG plant, Pflegekräften basierend auf ihren Qualifikationen mehr medizinische Kompetenzen, Verantwortung, Einfluss und Entscheidungskraft in der Praxis zu geben.

Unter anderem sind folgende Maßnahmen geplant:

  • Pflegekräfte sollen gemäß ihren Qualifikationen auch in der Versorgung mehr Kompetenzen bekommen.
  • In der häuslichen Krankenpflege sollen Pflegefachkräfte perspektivisch auch Leistungen verordnen können (z. B. Wundversorgung, Salben, Katheter).
  • Auch bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit könnten die in der Versorgung tätigen Pflegefachkräfte einbezogen werden. Dabei soll auch die Möglichkeit der Begutachtung durch Pflegefachpersonen im Krankenhaus im Rahmen des Entlassmanagements geprüft werden, um eine zügige Begutachtung und
    Anschlussversorgung zu ermöglichen.
  • Die Schaffung eines für Deutschland neuen Berufsbildes, das sich in anderen Ländern schon durchgesetzt hat: die Advanced Practice Nurse. Wer die
    Ausübung von Heilkunde in einem Masterstudium gelernt hat, soll sie auch eigenverantwortlich ausüben können, so z. B. die Verordnung von häuslicher Krankenpflege, von Hilfsmitteln oder womöglich von bestimmten Arzneimitteln.
  • Pflege braucht eine stärkere Stimme und mehr berufspolitische Kompetenzen.

 Geplant war die Vorlage des Gesetzesentwurfs in der ersten Jahreshälfte 2024.

  1. Fachgespräch am 20. März 2024

Der Bundesgesundheitsminister Prof. Lauterbach und die Präsidentin des Deutschen Pflegerats e. V. Christina Vogler trafen sich zu einem 2. Fachaustausch, um einen gemeinsamen Gesetzentwurf zu erarbeiten. Das Gesetz hat sich weiterentwickelt und besteht nun aus zwei Teilen: Der erste Teil ist die Verbesserung der Pflegekompetenz in Deutschland. Im zweiten Teil geht es um die Öffnung der Möglichkeit der Versorgung von pflegebedürftigen Menschen. Eine Pflege soll nicht nur zu Hause oder im Heim, sondern auch in dafür ausgestatteten Wohnungen für Menschen jeden Pflegegrads angeboten werden können. Der Minister bezeichnete das geplante Angebot als „stambulante Versorgung“, also als eine Mischform aus stationärer und ambulanter Pflege. Bisher fehle eine solche Versorgung in Deutschland, sagte Lauterbach.

Noch vor der Sommerpause soll der Entwurf für das Pflegekompetenzgesetz vorliegen.

Die BKG und die DKG begrüßen das Gesetzesvorhaben grundsätzlich. Die Übertragung von zusätzlichen Kompetenzen bzw. Aufgaben auf die Pflege, die bereits heute vielfach in den Krankenhäusern im Rahmen der Delegation Anwendung finden, soll zukünftig berufsrechtlich verankert werden. Insgesamt wird dies zu einer Aufwertung und folglich höherer Attraktivität des Pflegeberufes führen.

Verfasserin: Juliane Ghadjar, Kampagnenkoordinatorin #PflegeJetztBerlin

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